ISBN-13: 9783656168409 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 92 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Universitat Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit beschaftigt sich mit dem seit der Entscheidung BGH NStZ 2009,330 erneut ins Blickfeld geratenen Problematik der Rechtsfigur der konkreten Vermogensgefahrdung. Ob und unter welchen Umstanden eine Vermogensgefahrdung bereits einem Vermogensschaden gleichsteht ist seit langem umstritten. Hierbei wird neben der Thematik im Bereich des Betruges (263 StGB) auch die aufgrund des Bestimmtheitsgebots (Art.103 Abs.1 GG) besonders relevante Probelmatik des Verstandnisses von einem Vermogensschaden im Rahmen der Untreue (266 StGB) einbezogen. Einleitung: In der modernen, globalisierten Marktwirtschaft gehoren geschaftliche Wagnisse zur alltaglichen Routine. Fur Wachstum und Fortschritt ist das Eingehen von Risiken unverzichtbar. Die Reichweite derartiger Geschafte und die Konsequenzen des Eintritts des moglichen, erheblichen Verlustes, zeigten sich jungst in der Banken- und Finanzkrise, die in der derzeitig grassierenden, weltweiten Wirtschaftskrise mundete. Betroffen sind in erster Linie die kreditvergebenden Banken, die regelmaig erhebliche Vorleistungen erbringen mussen. Und in Folge, die gesamte Volkswirtschaft, welche im Wesentlichen von der Liquiditat der Kreditinstitute abhangt. Insbesondere in der aktuellen Krise, stellt sich mitunter die Frage, wo die Grenze zwischen vertragsimmanenten, und uberhohten, strafrechtlich relevanten Risiken zu ziehen ist. Unter diesem Aspekt werden vor allem die Vermogensdelikte der 263, 266 StGB relevant. Der Tatbestand der Untreue nach 266 StGB erfasst den kriminellen Umgang mit Fremdvermogen. Der Betrug gema 263 StGB stellt hingegen die tauschungs- und irrtumsbedingte Selbstschadigung, durch Eingehung eines nicht mehr vertragsimmanenten Risikos, unter Strafe. Der Betrug ist das bedeutendste Vermogensdelikt. Die Tragweite des Tatbestandes lasst sich anhand fo