ISBN-13: 9783638839938 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 78 str.
ISBN-13: 9783638839938 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 78 str.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11 Punkte, Universitat Osnabruck, Veranstaltung: LL.M.-Studiengang Osnabruck, 59 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit der Darstellung von ausgewahlten vermogensrelevanten Tatbestandsmerkmalen des Betrugs und der Untreue, genauer dem Vermogen, dem Schaden, bzw. Nachteil, sowie der Vermogensbetreuungspflicht und der korrespondierenden Pflichtverletzung. Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt in der ausfuhrlichen Abbildung mageblicher Grundfragen, aber auch neuer dogmatischer Entwicklungen und in der themenbezogenen Darstellung ausgewahlter Gerichtsentscheidungen. Zum grundlegenden Verstandnis wird zunachst gezeigt, welche historische Entwicklung den Betrug und die Untreue kennzeichnet und welche systematische Stellung diese Delikte beim Vermogensschutz einnehmen. Im Folgenden wird der strafrechtliche Vermogensbegriff und Vermogensschutz im Verhaltnis zu Zivilrecht und offentlichem Recht abgegrenzt sowie die Konkurrenz des Vermogensschutzes unter diesen Rechtsgebieten dargestellt. Der Vermogensbegriff ist bei beiden Delikten identisch, um seine Definition wird jedoch seit Jahrzehnten gestritten. Des Weiteren wird der Begriff des Vermogensschadens konkretisiert und das Verhaltnis vom Vermogensschaden zur Vermogensgefahrdung dargestellt. Vor allem die praktische Handhabung der Vermogensgefahrdung ist uberaus schwierig. Dies zeigt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Konstellationen der schadensgleichen Gefahrdung im Rahmen des Betruges. Ferner wird hier der Konstruktion des Vermogensschadens bei gegenseitigen Vertragen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Vielzahl der praktischen Beispiele fur einen solchen Eingehungs- oder Erfullungsbetrugs ist unuberschaubar. Die Voraussetzungen des Eingehungs- und Erfullungsbetrugs sind sehr differenziert und beziehen das zivilrechtliche Vertragsrecht wesentlich mit ein. Bei der Untreue liegt das beso