ISBN-13: 9783656071778 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule fur Wirtschaft Berlin (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Zunachst wird eine kurze Erlauterung der Anspruchsgrundlage nach 823 ff. BGB gegeben sowie die Begriffe Schaden und Kraftfahrzeugunfallschaden definiert. Ist nach der Sachlage gegen eine allgemeine Verhaltenspflicht, wie diejenige das Eigentum eines anderen nicht vorsatzlich oder fahrlassig widerrechtlich zu verletzen, verstoen worden, so kommt ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch aus den 823 ff. BGB in Betracht und bildet die Anspruchsgrundlage. Erst wenn die Frage nach dem Vorhandensein eines Schadens bejaht werden kann, schliet sich die Frage danach an, in welchem Umfang und wie der Schaden zu ersetzen ist, was sich wiederum aus den 249 ff. BGB ergibt. Die 249 - 253 BGB konnen allerdings nicht als Anspruchsgrundlage dienen. Sie setzen voraus, da bereits eine bestimmte Anspruchsgrundlage besteht, wonach feststeht, da der Ersatzpflichtige fur einen bestimmten Schaden verantwortlich ist.1 Schaden ist jeder Nachteil, der an den Rechtsgutern einer Person entsteht. Der Schaden stellt sich also als ungunstige Veranderung der Rechtsgutersituation des Verletzten dar. Als Rechtsguter kommen sowohl Vermogensguter als auch Personlichkeitsguter in Betracht. Ihre Verletzung fuhrt entweder zum Vermogensschaden oder zum sog. Nichtvermogensschaden. Ein Schaden ist also die zerstorte Sache ebenso wie die zugefugte Krankheit, die Aufwendungen zur Heilung einer Krankheit genauso wie der Verlust durch Kriegseinwirkungen, den der seiner Freiheit Beraubte nicht vermeiden konnte.2 Als Kraftfahrzeugunfallschaden wird ein Sachschaden und der daraus resultierende (Sach-)Folgeschaden verstanden. Es ist eine unfallbedingte Beschadigung des Fahrzeugs. Ersatz dafur schuldet im Haftpflichtverhaltnis der Schadiger und im Schadensversicherungsverhaltnis der Versicherer. Ob eine schadigende Handlung ein Haftpflichtverhaltnis zum Schadiger