ISBN-13: 9783639498615 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 96 str.
Die Norm des 6 Abs. 5 EStG nimmt in Bezug auf Ubertragungen von Wirtschaftsgutern im mitunternehmerischen Bereich zweifellos eine Schlusselrolle ein. Sie schreibt unter bestimmten Voraussetzungen die Erfolgsneutralitat von Umstrukturierungen vor. Mit dem Entwurf des BMF-Schreibens vom 24. Mai 2011 und der Schlussfassung vom 8. Dezember 2011 sollten die bestehenden Zweifelsfragen zu 6 Abs. 5 EStG geklart werden. Diese Ausarbeitung thematisiert ausgewahlte Zweifelsfragen aus dem Bereich der Ubertragung und Uberfuhrung von Einzelwirtschaftsgutern nach 6 Abs. 5 EStG. Dabei wird schwerpunktmassig auf die im Entwurf dargestellte Auffassung der Finanzverwaltung Bezug genommen. Die uberschaubaren Anderungen vom Entwurf hin zur Schlussfassung vom 8. Dezember 2011 werden in Kurze angesprochen. Ein Schwerpunkt der Ausarbeitung liegt u.a. auf dem von der einschlagigen Fachliteratur noch weitgehend unbeleuchteten Bereich der Anwendbarkeit der Norm auf Ubertragungen bei doppelstockigen Personengesellschaften
Die Norm des § 6 Abs. 5 EStG nimmt in Bezug auf Übertragungen von Wirtschaftsgütern im mitunternehmerischen Bereich zweifellos eine Schlüsselrolle ein. Sie schreibt unter bestimmten Voraussetzungen die Erfolgsneutralität von Umstrukturierungen vor. Mit dem Entwurf des BMF-Schreibens vom 24. Mai 2011 und der Schlussfassung vom 8. Dezember 2011 sollten die bestehenden Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 5 EStG geklärt werden. Diese Ausarbeitung thematisiert ausgewählte Zweifelsfragen aus dem Bereich der Übertragung und Überführung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG. Dabei wird schwerpunktmäßig auf die im Entwurf dargestellte Auffassung der Finanzverwaltung Bezug genommen. Die überschaubaren Änderungen vom Entwurf hin zur Schlussfassung vom 8. Dezember 2011 werden in Kürze angesprochen. Ein Schwerpunkt der Ausarbeitung liegt u.a. auf dem von der einschlägigen Fachliteratur noch weitgehend unbeleuchteten Bereich der Anwendbarkeit der Norm auf Übertragungen bei doppelstöckigen Personengesellschaften.