ISBN-13: 9783656901693 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 38 str.
ISBN-13: 9783656901693 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 38 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Freie Universitat Berlin (Otto-Suhr-Institut fur Politikwissenschaften), Veranstaltung: Verfassungspolitische Grundlagen Parlament, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Bitte unter meinem richtigen Namen "Alexander Gajewski" veroffentlichen., Abstract: "Bonn ist nicht Weimar" . Mit dieser in der Bundesrepublik Deutschland zum Sprichwort avancierten Formel hat der Schweizer Journalist Fritz Rene Allemann das Empfinden der Deutschen in Bezug zur eigenen Nachkriegsgeschichte auf den Punkt gebracht. Aus dem Scheitern der Weimarer Republik, so die gangige Annahme der bundesrepublikanischen Erfolgsgeschichte, habe man gelernt und vom Grundgesetz bis zur politischen Kultur die Konsequenzen gezogen. Bereits der Herrenchiemseer Entwurf und spater dann die Beratungen des Parlamentarischen Rates haben groen Wert darauf gelegt, die Schwachen der Weimarer Reichsverfassung, soweit es moglich war, auszumerzen, um die Bundesrepublik durch eine stabilere und krisenfestere Verfassung vor einer Wiederholung der Ereignisse von 1933, also vor der Zerschlagung der Demokratie durch ein totalitares Unrechtsregime, zu schutzen. Die Demokratie musste daher so diktaturfest wie moglich gemacht werden. Obwohl in besonderem Mae das Zusammenspiel der einzelnen Verfassungsinstitutionen neu gestaltet und dabei insbesondere die Kompetenzen des Staatsoberhauptes beschnitten wurden, um in Krisenzeiten die Herrschaft des Prasidenten in quasi diktatorischen Prasidialkabinetten, wie sie gegen Ende der Weimarer Republik existierten, zu verhindern, steht das Grundgesetz der Weimarer Reichsverfassung erheblich naher als allen vorangegangenen deutschen Verfassungen, einschlielich der Bismarck-Verfassung und der Paulskirchen-Verfassung. Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es in der Weimarer Reichsverfassung und im Grundgesetz gibt, welche Aufgaben die einzelnen Verfassungsinstitution