Begriffsbestimmung.- Ursprung und Entwicklung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Deutschland.- Einführung und kriminalpolitische Einordnung.- Erprobung und praktische Umsetzung.- Rechtsgrundlagen.- Vereinbarkeit mit den Grundrechten des Grundgesetzes und der EMRK.
Dr. Anna Kaiser promovierte am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Bremen bei Prof. Dr. Ingeborg Zerbes.
Anna Kaiser stellt die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht sowie ihre Rechtsgrundlagen ausführlich dar und überprüft die Vereinbarkeit mit den Grundrechten des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Wesentliches Ergebnis ist, dass die Maßnahme auf Grund eines Verstoßes gegen das Zitiergebot aktuell verfassungswidrig ist. Eingriffe in Grund- und Menschenrechte liegen zwar vor, sie sind jedoch – trotz aller Bedenken und der kriminalpolitischen Brisanz – gerechtfertigt. Das „mulmige Gefühl“, das die elektronische Aufenthaltsüberwachung hinterlässt, resultiert einerseits daraus, dass die Gruppe der gefährlichen Straftäter durch eine sicherheitsaufgeladene Maßnahme überwacht werden soll. Andererseits ist die erhoffte spezialpräventive Wirkung auf diese Tätergruppe tatsächlich noch nicht erwiesen.
Der Inhalt
• Begriffsbestimmung
• Ursprung und Entwicklung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Deutschland
• Einführung und kriminalpolitische Einordnung
• Erprobung und praktische Umsetzung
• Rechtsgrundlagen
• Vereinbarkeit mit den Grundrechten des Grundgesetzes und der EMRK
Die Zielgruppen
• Dozierende und Studierende der Rechtswissenschaften, inbes. des Strafrechts, der Kriminalpolitik und der Kriminologie
• Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte, Mitarbeiter der Bewährungshilfe
Die Autorin Dr. Anna Kaiser promovierte am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Bremen bei Prof. Dr. Ingeborg Zerbes.Dr. Anna Kaiser promovierte am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Bremen bei Prof. Dr. Ingeborg Zerbes.