ISBN-13: 9783656578079 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 48 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: gut, Universitat Hamburg (Institut fur internationales Privat- und Prozessrecht), Veranstaltung: Seminar zum UN Kaufrecht, 63 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Untersuchung der Wiener Konvention der Vereinten Nationen uber Vertrage uber den internationalen Warenkauf dient der Untersuchung des dispositiven Art. 25 CISG. Dieser bestimmt, wann eine Vertragsverletzung wesentlich ist. Obwohl der Art. 25 CISG nur aus einem kurzen Absatz besteht, ist er von wesentlicher Bedeutung fur die CISG insgesamt. Dieses ruhrt daher, dass die CISG sehr viele Rechtsfolgen an das Kriterium der wesentlichen Vertragsverletzung knupft. Zu beachten ist aber, dass der Art. 25 CISG nicht eigenstandig regelt, wann eine Vertragsverletzung vorliegt. Vielmehr dient er zur Einstufung einer Vertragsverletzung als wesentlich. Erst wenn die Voraussetzungen des Art. 25 CISG vorliegen, ist eine Vertragsverletzung wesentlich und die jeweiligen Rechtsfolgen des Vertrages oder der Konvention sind einschlagig. In der Praxis bereitet der Art. 25 CISG besonders viele Schwierigkeiten. Grund dafur ist, dass die Voraussetzungen aus Generalklauseln bestehen. Es ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, wann Wesentlichkeit vorliegt. Die unklare Formulierung lasst sich darauf zuruckfuhren, dass man bei der Ausarbeitung der CISG, einerseits moglichst viele Rechtsordnungen berucksichtigen, andererseits moglichst viele Falle einheitlich umfassen wollte. Dieser Gedanke der Gleichberechtigung findet sich auch unmittelbar im Art. 25 CISG wieder. Die vertragstreue Partei kann bei wesentlicher Vertragsverletzung die einschneidenden Rechtsfolgen nutzen, die vertragsbruchige Partei kann dieses wiederum mit dem Beweis der objektiven Unvorhersehbarkeit verhindern. Doch trotz der guten Ansatze bei der Ausarbeitung der CISG ist die Bestimmung einer wesentlichen Vertragsverletzung heu