ISBN-13: 9783668108073 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 42 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Volkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung groerer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmae angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitatsdebatte und verschiedene diesbezugliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit auf besagte Vorfalle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsachlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschlieend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der funften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Volkerbundes die Frage auf, -ob die Souveranitat eines Staates nicht an ihre Grenzen stoe, wenn eine Regierung beginne, in groem Stil ihre eigenen Burger zu ermorden.- Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, pragte Lemkin noch wahrend des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobojstwo, zusammengesetzt aus lud und zabojstwo, den polnischen Wortern fur -Volk- und -Mord-. 1944 ubersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos fur -Volk- und dem lateinischen caedere fur -toten-, und als Volkermo