ISBN-13: 9783640734054 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 72 str.
ISBN-13: 9783640734054 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 72 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Das Oberlandesgericht (OLG)Dresden war im Jahre 2006 mit einem Rechtsstreit zwischen dem Energieversorgungsunternehmen citiworks AG und dem als Landesregulierungsbehorde tatigen Ministerium fur Wirtschaft und Arbeit in Sachsen betraut. Durch den Bescheid vom 12. Juli 2006 hatte die Landesregulierungsbehorde Sachsen das Energieversorgungsnetz der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLH) als Objektnetz i.S.d. 110 1, 2 EnWG anerkannt. Die citiworks AG belieferte seit dem Jahr 2004 einige, auf dem Flughafengelande ansassige Unternehmen und wurde a.G. des Objekt- netzstatus der FLH vom Netzzugang ausgeschlossen. Dagegen legte sie am 17. Juli 2006 Beschwerde am OLG Dresden mit dem Hinweis darauf ein, dass die Objektnetzregelung des 110 I 1 EnWG nicht mit dem europaischen Recht vereinbar sei. Da das OLGDresden zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls Zweifel an der Europarechtskonformitat dieser Regelung hatte, legte es dem Europaischen Gerichtshof (EuGH) gem. Art. 234 EGV, die Frage zur Vorabentscheidung vor. Dieser urteilte, dass " ...] Art. 20 I der Richtlinie2003/54/EG ..]einerBestimmungwie 110 I 1 ...] EnWG entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gewahren, aus- genommen sind ...]." Infolge dieses Urteils entstanden unter Rechts- wissenschaftlern und auch Netzbetreibern (NB) Fragen hinsichtlich einer teilweisenodervollstandigenEuroparechtswidrigkeitdes110 EnWG, sondern auch einer etwaigen Nachfolgeregelung. Nach einer einleitenden Beschreibung der Areal- und Objektnetze, werden u.a. das Urteil des EuGH, der daraus folgende Beschluss des OLG Dresden und das neue Energiebinnenmarktkonzept thematisiert, um Antworten auf diese Fragen geben zu konnen.