ISBN-13: 9783638813488 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 90 str.
ISBN-13: 9783638813488 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 90 str.
Fachbuch aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Geschrieben von einem Praktiker fur Studium, Lehre und Praxis., Abstract: Jeder Arbeitnehmer in der Europaischen Gemeinschaft hat das Recht auf Freizugigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft. Diese Recht kann nur beschrankt werden, wenn es aus Grunden der offentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt ist. Dieses Recht auf Freizugigkeit ermoglicht jedem Arbeitnehmer die Ausubung jedes Berufes oder jeder Beschaftigung in der EU, wobei naturgema in den jeweiligen Mitgliedstaaten hinsichtlich des Zugangs zur Beschaftigung, der Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt. Unter anderem umfasst das Recht auf Freizugigkeit die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Grenzganger. Grenzganger, vielfach auch Wanderarbeiter genannt, sind Personen, die in einem EU-Land arbeiten, aber in einem anderen wohnen. Die Definition des Begriffs Grenzganger kann je nach zu regelndem Rechtsbereich differieren (z.B. Steuerrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht). Die Freizugigkeit fur Burger der EU-Staaten wird hinsichtlich der Arbeitsaufnahme in jeweils einem anderen EU-Staat des ofteren getrubt. Wegen Fehlens einer ordnungsgemaen Koordinierung auf Gemeinschaftsebene sind Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung die einzigen groen Finanzinstitute, die ihre Dienstleistungen nicht unter den gleichen Voraussetzungen erbringen konnen wie Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen. Die Mobilitat von Arbeitnehmern in der EU wurde gefordert, wenn diese ihre Anspruche aus der betrieblichen Altersversorgung in ein anderes Mitgliedsland ubertragen konnten. Multinationale Unternehmen hatten weniger Probleme wenn ihre Mitarbeiter in einem anderen Mitgliedstaat verlagert wurden. Berechnungen der EU-Kommission haben ergeben, dass ein europaweit tatiges Unternehmen