ISBN-13: 9783662278949 / Niemiecki / Miękka / 1966 / 282 str.
Vom Lehrbuch des osterreichischen burgerlichen Rechtes wird hiemit als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird die 1963 begonnene Arbeit zu Ende fuhren. Jeder Verfasser empfindet wohl, dass er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet; es wachst organisch, entwicltelt ein Eigenleben. So hat im Laufe der Bear beitung unwillkurlich ihre Intensitat zugenommen. Schon der Allgemeine Teil des Schuldrechtes ist eingehender dargestellt, noch mehr gilt das vom Allgemeinen Teil des burgerlichen Rechtes. Das lasst sich damit recht fertigen, dass es hier um die Grundlagen des burgerlichen Rechtes und des Privatrechtes uberhaupt, ja daruber hinaus um Grundbegriffe juristi schen Denkens geht. Der Allgemeine Teil stellt die Elemente dar, die in den besonderen Teilen ihre Anwendung finden. So kennzeichnet ihn eine starke Abstrak tion; z. B. handelt er weder vom Kauf noch von der Eigentumsubertragung, noch vom Testament, noch von der Eheschliessung, noch von der Adoption, wohl aber von der rechtsgeschaftlichen Willenserklarung, die allen diesen Akten wesentlich ist. Rechtsgeschaft und Vertrag sind in ihrer Abstrakt heit schwerer anschaulich zu mamen als ihre Konkretisierung im Kauf oder Testament. Andererseits steckt in der Herausarbeitung der gemein samen Grundelemente und in der Abstraktion von zusatzlichen Besonder heiten eine grosse wissenschaftliche Leistung. Sie verschafft eine tiefere Erkenntnis der inneren Zusammenhange und erleichtert die Stoffbeherr schung. Der Allgemeine Teil ist gleichsam das Alphabet, dessen Buch staben der Jurist zu den verschiedenen Worten kombiniert."