ISBN-13: 9783638680653 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 70 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12,00, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Veranstaltung: Studienseminar, 65 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt nicht viele Themen, die nicht nur innerhalb der Jurisprudenz eine Vielzahl von Juristen unterschiedlichster Fachrichtungen beschaftigen, sondern auch in der Gesellschaft uberaus kontrar und emotional diskutiert werden. Der Streit um die generelle Zulassigkeit von Sterbehilfe ist ein solches Thema. Dabei ist die Kontroverse nicht speziell ein Phanomen unserer Zeit, auch wenn durch immer neuere medizinische Erkennt-nisse und Fortschritte das Problem teils noch verscharft wird, sondern beschaftigte bereits die Menschheit in der Antike. Weitere Brisanz erhalt die Auseinandersetzung in Deutschland durch die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus und deren menschenverachtenden Eugenik-Programmen unter dem Deckmantel der Euthanasie. Dass die Einfuhrung gesetzlicher Regelungen nicht zwangslaufig ein Tabu darstellt, zeigt sich in unseren Nachbarlandern Belgien und den Niederlanden. Beide Staaten haben unlangst die Anwendung aktiver Sterbehilfe durch entsprechende Gesetze legalisiert. Es stellt sich demnach die Frage, ob und inwieweit eine solche Gesetzgebung mit dem unsrigen Menschenbild und unseren Werten vereinbar ist. Aufgabe dieser Arbeit wird hierbei sein, die von manchen Wissenschaftlern und Teilen der Gesellschaft geforderte Einfuhrung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland im Hinblick auf die Verfassung und ihrer Grundrechtsgewahrleistungen zu untersuchen. Schwerpunkte der Prufung werden dabei die Wurde des Menschen und das Recht auf Leben sein, welche beide Hochstwerte unserer Gesellschaft sind. Es sollen die Fragen beantwortet werden, ob die Situation de lege lata mit der Verfassung vereinbar ist und ob die Pflicht oder die Moglichkeit fur den Gesetzgeber besteht, die aktive Sterbehilf