ISBN-13: 9783838670713 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 144 str.
Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Diese Arbeit stellt dar, in welchem Verfahrensstadium und an welcher Person das Akteneinsichtsrecht geknupft sein soll. Diese Ausarbeitung zeigt das Strafverfahren bzw. das Steuerstrafverfahren mit den Verfahrensbeteiligten des Beschuldigten, Verteidigers, Zeugen und Zeugenbeistand. Das Akteneinsichtsrecht gehort im Strafverfahren zu den wichtigsten und grundlegenden Verfahrensrechten der Verteidigung, deren Effizienz genaue Kenntnis der dem Beschuldigten zur Last gelegten Umstande voraussetzt. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakten kann der Verteidiger deshalb nicht erfolgreich verteidigen. Das Recht auf Verteidigung liefe praktisch leer, wenn der Strafprozess als Geheimverfahren gefuhrt wurde. Der Verteidiger hat die Moglichkeit, im Gesprach mit dem Mandanten zu erfahren, worum es der Sache nach geht. Fur eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie erscheint es jedoch viel wichtiger, die Position des Staates bzw. der Ermittlungs- oder aktenfuhrenden Behorden in Erfahrung zu bringen. Die dann gewahrte Akteneinsicht gewahrleistet demzufolge zunachst eine bestimmte Offenheit" des Verfahrens. Transponiert man diese Absichten und Vorgehensweisen des Verteidigers eines Beschuldigten auf die Verfahrensbeteiligten, in Gestalt des Zeugen und seines konsultierten Zeugenbeistands, werden einige Parallelen dieser Zielrichtungen sichtbar. Wie aus der folgenden Untersuchung hervorgehen wird, ist der Zeuge im Steuerstrafverfahren, in Hinsicht auf den weiteren Verfahrensverlauf, eine angreifbare Person. Die Verfahrensstellung des Zeugen kann schnell in die Verfahrensstellung eines Beschuldigten oder eines zusatzlichen Beschuldigten wechseln. Um dieser Gefahr moglichst fruhzeitig entgegen wirken zu konnen, ware es fur den Zeugenbeistand von enormer Bedeutung, eine Akteneinsicht in Bezug auf das gefuhrte Verfahren zu erhalten. Diese Erkenntnisse konnte er dann in einem Zeugenbeistandsgesprachs mit seinen Mandanten explizit erortern um dann eine