ISBN-13: 9783640945580 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 (gut), Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Veranstaltung: Unternehmensbeteiligungen im Spannungsverhaltnis von Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 19. August 2008 ist das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) in Kraft getreten. Gema des ursprunglichen Entwurfs der Bundesregierung ist es Ziel dieses Gesetzes, die "Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass gesamtwirtschaftlich unerwunschte Aktivitaten von Finanzinvestoren erschwert oder moglicherweise sogar verhindert werden, ohne zugleich Finanz- und Unternehmenstransaktionen, die effizienzfordernd wirken, zu beeintrachtigen." Im Mittelpunkt stehen dabei die in der Offentlichkeit oft pauschal angegriffenen Aktivitaten von Private Equity und Hedge Fonds. Die in dieser Arbeit behandelte Neuregelung des Tatbestands des "Acting in Concert" der 22 Abs. 2 WpHG und 30 Abs. 2 WpUG ist laut dem Bericht des fur die endgultige Fassung verantwortlichen Finanzausschusses dabei eine von sieben Manahmen im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes. Mit dieser Anderung sollen die auf Grund des ursprunglichen Tatbestands zahlreichen Auslegungs- und Nachweisprobleme in der Praxis behoben und so eine groere Rechtssicherheit erreicht werden. Nach einer kurzen Darstellung der bisherigen Rechtslage (unter I.) und der ursprunglich im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Neufassung (unter II.), soll die jetzt in Kraft getretene Fassung mit Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte ausfuhrlich untersucht und die Notwendigkeit des vom Gesetzgeber beabsichtigten Gleichlaufs der 22 Abs. 2 WpHG und 30 Abs. 2 WpUG beurteilt werden (unter B.) Abschlieend wird ein kurzes Fazit zur Neuregelung des Tatbestands des "Acting in Concert" durch das Risikobegrenzungsgesetz gezogen. Im Mittelpunkt der Arbeit