ISBN-13: 9783638826938 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Berlin, Veranstaltung: Auslander- und Asylrecht, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach 4 Abs.1 S.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) braucht ein Auslander fur die Einreise und fur den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsatzlich einen Aufenthaltstitel. Er ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er diesen nicht oder nicht mehr besitzt ( 50 Abs.1 AG). Das neue Zuwanderungsgesetz sieht vor, dass in Fallen der "besonderen Gefahr fur die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" der Rechtsschutz einer zugewanderten Person erheblich eingeschrankt werden kann. Es kann unter Umstanden eine sofort vollziehbare Abschiebungsandrohung erlassen werden, wodurch der Auslander eventuell in Abschiebehaft kommt. Eine Abschiebung ist also der technische Vorgang, mit dem der Aufenthalt beendet wird. Das neue Auslandergesetz bekommt von vielen Seiten, vor allem von Menschenrechtsorganisationen immer wieder den Vorwurf, dass Abschiebungen aktuell mit besonderen "Harten" durchgefuhrt werden. Dazu tragt massgeblich die vermehrte Nichtankundigung des Abschiebetermins fur die Betroffenen bei. Anhand des Ablaufs der Abschiebung wird verdeutlicht, dass der komplexe Prozess einer Abschiebung eine Systematik verlangt, die zu Arbeits- und Kostendruck fur alle Beteiligten von der Justiz bis hin zum Flugzeugkapitan fuhrt, was besondere Harten fur die betroffene Person und ihre Angehorigen bedeutet."