ISBN-13: 9783838126623 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 196 str.
Die Schuldrechtsreform 2002 hat die Schadensersatzregelungen im Leistungsstorungsrecht grundlegend geandert. Es stellt sich die Frage, wie die verschiedene Schadensersatzanspruche nach 280 ff., 311a Abs. 2 BGB voneinander richtig abgegrenzt werden sollen. Trotz intensiver Beschaftigung der Rechtsprechung und Literatur besteht bis heute keine ubereinstimmende Antwort. In diesem Buch wird versucht, diese Frage anhand der Systematik der Schadensersatzregelungen zu losen. Der Systematik entsprechend wird zunachst untersucht, wodurch sich die Schadensersatzanspruche auf der Rechtsfolgeseite unterscheiden. Anschliessend wird auf die Abgrenzung auf der Tatbestandseite eingegangen, wobei die Pflichtverletzung und der Bezugspunkt des Vertretenmussens der einzelnen Schadensersatzanspruche dargestellt und verglichen werden sollen. Schliesslich wird unter Anwendung dieser zweistufigen Abgrenzung versucht, die typischen mangelbedingten Schadenspositionen im kaufrechtlichen Gewahrleistungsrecht richtig einzuordnen."
Die Schuldrechtsreform 2002 hat die Schadensersatzregelungen im Leistungsstörungsrecht grundlegend geändert. Es stellt sich die Frage, wie die verschiedene Schadensersatzansprüche nach §§ 280 ff., 311a Abs. 2 BGB voneinander richtig abgegrenzt werden sollen. Trotz intensiver Beschäftigung der Rechtsprechung und Literatur besteht bis heute keine übereinstimmende Antwort. In diesem Buch wird versucht, diese Frage anhand der Systematik der Schadensersatzregelungen zu lösen. Der Systematik entsprechend wird zunächst untersucht, wodurch sich die Schadensersatzansprüche auf der Rechtsfolgeseite unterscheiden. Anschließend wird auf die Abgrenzung auf der Tatbestandseite eingegangen, wobei die Pflichtverletzung und der Bezugspunkt des Vertretenmüssens der einzelnen Schadensersatzansprüche dargestellt und verglichen werden sollen. Schließlich wird unter Anwendung dieser zweistufigen Abgrenzung versucht, die typischen mangelbedingten Schadenspositionen im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht richtig einzuordnen.