ISBN-13: 9783836678780 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 122 str.
ISBN-13: 9783836678780 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 122 str.
Die Globalisierung hat in den letzten Jahrzehnten dazu gefuhrt, dass sowohl der Waren- als auch der Kapitalverkehr uber die Landesgrenzen hinweg signifikant zugenommen haben. Besonders die Offnung von Grenzen bezuglich des Kapitalflusses ist dabei von groer Bedeutung. Sie erleichtert multinationalen Unternehmen ihre Geschafte, auch auerhalb ihres Heimatlandes, nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Dazu gehort auch, dass Staaten eben diesen multinationalen Unternehmen einen Anreiz bieten mochten, Investitionen in diesem Staat zu tatigen, zum Beispiel indem man bestimmten Personengruppen oder Geschaftszweigen eine bevorzugte oder niedrigere Besteuerung anbietet (sog. "Steueroasen"). Viele Gesetzgeber sehen sich durch das Vorhandensein von Steueroasen gezwungen Manahmen zu ergreifen, um die Flucht in diese zu verhindern. Eine Manahme dabei ist die Einfuhrung von Controlled Foreign Company-Regelungen. Als "Controlled Foreign Companies" werden uberwiegend Gesellschaften ("companies") bezeichnet, die ihren Sitz im Ausland ("foreign") haben und die von ihren im Inland ansassigen Gesellschaftern beherrscht ("controlled") werden. Das Problem der Gewinnverlagerung vom Inland in ein Niedrigsteuerland wird oft als Steuerflucht bezeichnet und wird von den meisten Staaten als ungerechtfertigte oder missbrauchliche Steuerreduzierung durch Ausnutzung internationaler Steuergefalle angesehen. Da die Verlagerung der Gewinne vom Inland ins minder besteuerte Ausland meist durch die Errichtung von Controlled Foreign Companies erfolgt, versuchen die Staaten mittels der Einfuhrung von CFC-Gesetzgebungen, die Einkunfte dieser auslandischen Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen auch der heimischen Steuer zu unterwerfen. Die CFC-Legislation stellt demnach einen Sammelbegriff der steuerlichen Normen dar, die unter bestimmten Voraussetzungen die juristische Selbstandigkeit der Unternehmen negiert und einen Zugriff des Sitzstaates des Anteilseigners auf die Gewinne der Gesellscha