ISBN-13: 9783656881858 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12,00, Universitat Regensburg (Faculty of Law), Sprache: Deutsch, Abstract: Kapitalerhaltung zum Zwecke des Glaubigerschutzes ist ein wesentlicher Grundsatz des AktG. Dieser Schutzgedanke tragt der Tatsache Rechnung, dass das Grundkapital der AG die Legitimation fur die Haftungsbeschrankung der Aktionare gem. 1 Abs. 1 S. 1 AktG bildet. Es dient somit als Garantiekapital und bildet fur die Glaubiger Kreditgrundlage sowie Haftungsstock. Die Umsetzung des Kapitalschutzes im Aktienrecht erfolgt zum einen durch ver-schuldensunabhangige Normen, wie z.B. 57, 62 AktG und zum anderen durch verschuldensabhangige Normen wie 93 AktG, der die Vorstandshaftung regelt. Aufgrund des hohen Stellenwerts des Kapitalschutzes hat der Gesetzgeber fur Ver-stoe gegen die Grundsatze der Kapitalerhaltung in 93 Abs. 3 AktG neun sog. "Todsunden" als Sondertatbestande normiert, in denen Vorstandsmitglieder "na-mentlich" auf Ersatz haften. In der vorliegenden Arbeit soll die systematische Einordnung des 93 Abs. 3 AktG in das allgemeine System der Vorstandshaftung untersucht werden, wobei insbesondere auf dessen Rechtsnatur eingegangen wird. Zunachst ist dabei zu klaren, ob 93 Abs. 3 AktG als eigene Anspruchsgrundlage qualifiziert werden kann. In einem weiteren Schritt wird analysiert, inwieweit es sich dabei um einen modifizierten Schadensersatzanspruch oder um einen Folgen-beseitigungsanspruch sui generis handelt. Anschlieend wird diskutiert, wie ein Schaden zu behandeln ist, der uber die in 93 Abs. 3 AktG abgeflosse-nen/vorenthaltenen Betrage hinausgeht. Zum Schluss wird die Bedeutung des 93 Abs. 3 AktG in der Praxis beleuchtet.