ISBN-13: 9783656538844 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 84 str.
ISBN-13: 9783656538844 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 84 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13 Punkte, Universitat Osnabruck, Veranstaltung: Wirtschaftstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch private Ermittler wurden "die ehernen Schutzregeln der Strafprozessordnung ausgetrickst" und es konnte moglicherweise zu einer Willkurlichkeit kommen. Dieses Statement, welches im Artikel in der Presse zu lesen war, zeigt deutlich, dass durch private Ermittler durchaus eine Einschrankung in die Grundrechte gegen die "Klienten" moglich scheint. Daher wird zunachst zu erortern sein, was unter dem Begriff "private Ermittler" zu verstehen ist, insbesondere wenn der Begriff im Zusammenhang mit Compliance verwandt wird und wie diese Verfahren moglicherweise die Regelungen der StPO umgehen. Es wird im ersten Komplex der vorliegenden Arbeit eine Begriffsbestimmung von Compliance dargelegt sowie die eigentliche Legitimation von Compliance illustriert. Im Rahmen der Erorterung wird ersichtlich, dass Compliance nicht nur das materielle und formelle Strafrecht betrifft, sondern auch den interdisziplinaren Bereich beinhaltet (z. B. Ethik, Arbeitsrecht pp.). Im Rahmen des umfassenden Compliance-Tatigkeitsfeldes werden vorliegend zwei essenzielle Ermittlungsmethoden (Interview/Datenscreening) erlautert, die bei jeder Compliance-Tatigkeit, bei der Delinquenz ermittelt wird eine Rolle spielen. Der Manahmenkatalog ist damit jedoch nicht abschlieend, denn es wurde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen, wenn dezidiert auf alle moglichen Manahmen und deren dazugehorige rechtliche Ermachtigungsnormen eingegangen wurde. Weiterhin wird beleuchtet, ob die "moderne" Strafverfolgungsbehorde sich dem Know-how der Compliance-Berater bedient oder sogar die Ermittlungshandlungen outsourct sowie in Kooperation mit diesen das Ermittlungsverfahren fuhrt. Ferner wird danach zu erortern sein, ob die erlangten rechtmaigen und/oder rechtswidrigen Beweismittel durch die Compliance-Berater, die z. B. durch die beiden o. g.