ISBN-13: 9783656526780 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1, Technische Universitat Berlin, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Arbeit soll die Neugrundung der drei zahringischen Stadte Freiburg im Breisgau, Freiburg im Uchtland und Bern beleuchtet werden. Dabei wird einerseits ihre bauliche Entstehung und deren historischer Hintergrund dargelegt. Zum Anderen werden die ersten Rechtsbewidmungen durch die zahringischen Stadtherrn untersucht. Als Ergebnis wird deutlich werden, dass die Zahringer bei ihren Stadte-Neugrundungen ahnlich vorgegangen sind. Von einem "zahringischen Stadtanlagentypus" kann jedoch nicht die Rede sein, die Gemeinsamkeiten sind wesentlich komplexer und subtiler als in ihrer rein architektonischen Erscheinung. Die altere Forschung schrieb den Zahringern ein eigenes Stadtgrundungsmodell zu. Sie zahlte alle Siedlungen in ihrem Herrschaftsbereich zu ihren Grundungen, die bestimmte Merkmale aufwiesen, wie das sogenannte "Zahringerkreuz" oder ein den Freiburger Rechtssatzen verwandtes Stadtrecht. Zudem war davon ausgegangen worden, dass die Zahringer ihre Stadte an bisher unbesiedelten Platzen anlegen lieen. Die neuere Forschung ist allerdings inzwischen - auch unter Einbeziehung von archaologischen Untersuchungen - zu vollkommen anderen Ergebnissen gekommen. Nachweislich schlossen auch die Zahringer-Stadte an Vorgangersiedlungen an. Das sogenannte "Zahringerkreuz" war seit dem 12. Jh. unabhangig vom Grunder haufig anzutreffen. Ein in der Freiburger Tradition stehendes Recht erhielten auch Siedlungen, die nicht unter zahringischer Herrschaft standen, viele davon sogar erst nach dem Aussterben des Hauses 1218.1Die Stadte der Zahringer wurden von der neueren Forschung in drei Gruppen eingeteilt. Die erste bilden die nachweislichen Grundungsstadte Freiburg i. Br., Freiburg i. U. und Bern, die in dieser Arbeit im Folgenden naher betrachtet werden sollen. Dies