ISBN-13: 9783656177722 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 114 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule fur Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, welche Auswirkungen eine "Freigabe" nach 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhaltnisse hat. Insbesondere ist zu klaren, ob die Insolvenzmasse - wie in Teilen der Literatur behauptet - bereits bestehenden Dauerschuldverhaltnisse enthaftet werden kann. Im ersten Kapitel wird 35 Abs. 2 InsO zunachst allgemein be-trachtet. In diesem Kapitel wird unter A. der Werdegang der Norm dargestellt werden. Unter B. wird untersucht, welchen tauglichen Adressaten die Erklarung nach 35 Abs. 2 InsO hat. Die erfassten Tatigkeiten werden unter C. aufgezeigt. Dass die Erklarung nach 35 Abs. 2 InsO nicht dergestalt geteilt werden kann, dass das Vermogen aus der selbststandigen Tatigkeit zur Masse gehort und Anspruche aus der selbststandigen Tatigkeit nicht im Insolvenzverfahren wird ebenso dargestellt (unter D) wie die Wirkung der Negativerklarung auf zur Erwerbstatigkeit benotigte Gegenstande (unter E). Schlielich werden in diesem Kapitel noch der Zeitpunkt der Erklarungsabgabe (vgl. F), der Zeitpunkt der Wirksamkeit (unter G) und die Abfuhrungspflicht gem. 295 Abs. 2 InsO unter H. besprochen. Im zweiten Kapitel wird die Wirkung der "Freigabeerklarung" auf die Dauerschulverhaltnisse eingehend untersucht. Zu Beginn wird der in 108 Abs. 1 InsO normierte Grundsatz der Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhaltnisse kurz unter A. dargestellt um sodann unter B. den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung wiederzugeben. Die unter C. vorzunehmende eigene Untersuchung pruft die Wirkung der "Freigabeerklarung" auf die Dauerschuldverhaltnisse dabei anhand des Wortlautes der Norm unter I. und anhand der Gesetzesmaterialien unter II. um danach unter III. ein erstes Zwischenergebnis