ISBN-13: 9783656164791 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universitat Bamberg (Lehrstuhl fur Mittelalterliche Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte), Veranstaltung: Feste in der spatmittelalterlichen Stadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Saubannerzug von 1477 war ein wilder, unkontrollierter Haufen, der eine Kriegskontribution aus den Burgunderkriegen von der savoyischen Stadt Genf eintreiben wollte, mit deren Zahlung diese schon lange in Ruckstand war. Auch sollten die Berner Hauptleute fur eine angebliche Verzogerung der Zahlung belangt werden. Auerdem forderte man von den Stadtorten einen gerechten Anteil der Burgunderkriegsbeute. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die politisch-sozialen Elemente und die Aspekte der Volkskultur aufzuzeigen, die sich im Saubannerzug manifestierten. Dazu gehort z.B. die agrarische Gesellschaftsstruktur, die die Landorte der inneren Schweiz (Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug) zur damaligen Zeit pragte, die Familie und die Knabenschaften, die in den dortigen Gemeinschaften eine wichtige Rolle einnahmen, und diverse Kulte, wie z.B. Vegetations- und Totenkulte sowie die sog. "Heischezuge." Erstens wird der gegenwartige Forschungsstand dargestellt und auf die verwendeten Quellen, vor allem die Berner Chronik des Diebold Schilling, die wichtigste Quelle fur den Saubannerzug, eingegangen und sie kritisch betrachtet. Dann folgt das Kapitel uber den Saubannerzug von 1477. Zuerst wird die Entstehungsgeschichte beleuchtet: der Aufstieg des Hauses Burgund und die Burgunderkriege (1474-77), wobei der Kriegszug der Eidgenossen gegen Savoyen von 1475, der Hauptgrund fur den Saubannerzug, besonders hervorgehoben wird. Infolgedessen wird der Saubannerzug selbst beschrieben: sein Zusammenfinden, die Teilnehmer, der Zug und das Resultat. Der dritte Punkt handelt von den kurz- und langfristigen Folgen des Zuges bis zum Stanser Verkommnis von 1481. Der dritte Teil be