ISBN-13: 9783656098416 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 56 str.
ISBN-13: 9783656098416 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: sehr gut, Leopold-Franzens-Universitat Innsbruck (Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist ein sehr junges Gesetz, welches am 1. 1. 2006 in Kraft trat. Dieses neu geschaffene VbVG sollte ein umfassendes Verbandssanktionensystem einfuhren und beweckte dadurch die Verhinderung bzw. die Reduzierung von Verbandskriminalitat. Auf internationaler Ebene forderten auch zahlreiche internationale Verpflichtungen, Rechtsakte der EU, aber auch volkerrechtliche Ubereinkommen (Europarat und OECD) die Einfuhrung einer wirksamen, abschreckenden und angemessenen Sanktionierung juristischer Personen fur bestimmte Straftaten, d.h. die Einfuhrung einer deliktischen Verantwortlichkeit juristischer Personen. Dabei ist auf EU-Ebene vor allem das "Zweite Protokoll zum Ubereinkommen uber den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften" nennenswert. Die Verbandsverantwortlichkeit weicht deutlich vom traditionellen Strafrecht ab, da es sich dabei nicht um Strafrecht im eigentlichen Wortsinn, sondern um einen selbstandigen Zweig im differenzierten Kriminalrecht handelt. Da die Sanktionsadressaten hier juristische Personen und andere rechtsfahige Verbande sind und nicht naturliche Personen, werden die Unterschiede zwischen Verbanden und dem menschlichen Individuum schlagend, aufgrund derer nicht dieselben Mittel des Strafrechts Anwendung finden konnen. Z.B. kann nur ein Mensch iSd individuell-sittlichen Schuldbegriffs "schuldig" werden. Weiters ist die Strafe fur Verbande nicht mehr "sinnbildliches Ubel." Deshalb wird auch in diesem Gesetz das Wort "Strafe" ausgeblendet und dafur der Begriff "Verbandsgeldbue" verwendet. Anhand dieser sorgfaltigen Auswahl der Terminologie wird auch das strafrechtliche Schuldprinzip nicht beruhrt, da der Verband nur "fur eine Straftat verantwortlich" ist. Es ist hier jedoch anzumerken, dass die stra