ISBN-13: 9783642512711 / Niemiecki / Miękka / 1903 / 166 str.
ISBN-13: 9783642512711 / Niemiecki / Miękka / 1903 / 166 str.
Das Problem in der heutigen Literatur.- Gierke und seine Gefolgschaft.- Der Arbeitsplan.- Erster Teil.- Erster Teil.- § 1. Das römische Recht.- Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des römischen Rechtes.- Das römische Quellenmaterial, der Streit darüber.- Die römische Bereicherungsklage.- § 2. Das mittelalterliche Recht.- Grundlinien germanischer Rechtsanschauung.- Das Verbandsrecht unter der Hand der Glossatoren, die Deliktsfähigkeit der Verbände.- Die Förderung des Verbandsrechtes durch die Kanonisten, Innocenz IV., Fiktionstheorie.- Die Postglossatoren; die Fixierung der Lehre von der Deliktsfähigkeit der Verbände durch Bartolus.- § 3. Die Zerstörung der mittelalterlichen Doktrlin.- Der Codex jur. Bavarici crim. von 1751.- Die Zweifel an der Straffähigkeit der universitas, Malblanc, Feuerbach.- Das bayrische St.G.B. von 1813 und seine Ableger.- Hepp.- Savignys Läuterung des Problems durch die Fiktionstheorie.- Die Gefolgschaft Savignys.- § 4. Der heutige Stand des Problems. Neuer Boden.- Römisch- und deutschrechtliche Auffassung.- Die drei Hauptrichtungen: 1. Die Folgerungen der Fiktionstheorie, die Literatur, das Reichsgericht, die Strafgesetzgebung.- 2. Das Prinzip der Willens-, Handlungs-, Delikts- und Straffähigkeit der Verbände, die Literatur, der spanische St.G.Entwurf Silvela, Spuren in der Nebenstrafgesetzgebung.- Kohler.- 3. Der Mittelweg: der reale, aber willens- und handlungsunfähige Personenverband, die Literatur, das deutsche B.G.B.- Das englische Recht und seine Tochterrechte.- Zweiter Teil.- Erster Abschnitt. Grundlagen.- § 5. Begriff, Wesen und Leben der Personenverbände.- Der natürliche Zusammensclilufs der einzelnen Individuen zum Personenverband.- Das natürlicbe Wesen — vorläufig ohne Eücksicbt auf das reclitliclie Wesen — der Verbände, der „Sonderwille“ des Verbandes.- Die Bedeutung und die Überspannung der organischen Gesellschafts- und Staatstheorie.- Der Zweckgedanke in der Personenverbandstheorie.- Die Begriffe der Organisation und des Verbandsorganes, Abgrenzung gegen den Stellvertretungsbegriff.- Organisationen und unorganisierte Personenmassen (les foules).- Die Stellung des Rechts gegenüber den organisierten Personenverbänden, Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit.- Entstehung der „rechtsfähigen“ Verbände.- Die Rechtsfähigkeit eines Verbandes ist keine notwendige Voraussetzung seiner Delikts- und Straffähigkeit.- Die Stellung der Literatur zu dieser These, der Gesetzgebung (spanische, englischamerikanische Gesetze).- Anhang: Gemeinschaften zur gesamten Hand, ihre Stellung im Verbandssystem.- Anstalten und Stiftungen; sie sind handlungs- und deliktsunfähig; ihre zivile Haftbarkeit ist Haftung für fremde Schuld.- § 6. Wollen und Handeln der Verbände.- Die Vorgänge des Wollens und Handelns.- Die Möglichkeiten der Willensbildung im Verbandsleben, der Einflufs des „Majoritätsprinzipes“.- Tiefere Bedeutung und Wirken der Organisation.- Die Verbandshandlung, Verschiedenheit der Voraussetzungen der Willensbildung und Willensausführung (der Erhardsche Entwurf).- § 7. Das Betätigungsgebiet der Personenverbände (Umfang der Willens- und Handlungsfähigkeit).- Die Umgrenzung der natürlichen Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände.- Der Standpunkt Gierkes.- Die Bedeutung des Zweckmomentes für den Umfang des Betätigungskreises.- Natürliches Können und rechtliches Dürfen.- Gierkes Dreiteilung der Körperschaftshandlungen.- Zweiter Abschnitt. Das Delikt der Personenverbände.- § 8. Das schuldhafte Wollen und Handeln.- Aus der Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände ergibt sich die Präsumption ihrer Deliktsfähigkeit.- Der deliktische Wille, der Kreis der „Deliktsfähigen“.- Die Bildung des deliktischen Willens bei den Personen verbänden (Jellinek, Gierke).- Willensausführung.- Das Delikt des Verbandes verglichen mit dem Delikt des einzelnen Menschen.- Die Versuchshandlung beim Verbandsdelikt.- Das Massenverbrechen.- §9. Das Verhältnis zwischen dem Verschulden des Verbandes und dem Verschulden der handelnden Einzelindividuen.- Die Schuld der bei einem Verbandsdelikt wirkenden Einzelpersonen, Verhältnis und Verknüpfung von Verbands- und Individualwillen.- Die juristische Konstruktion dieses Verhältnisses (nicht Teilnahme), Bartolus’ Theorie des proprie und improprie delinquere.- Die Rädelsführer.- § 10. Der Deliktskreis der Personenverbände.- Das natürliche Können bildet die Grenze.- Der Einflufs des Zweckgedankens auf die Umgrenzung des Deliktskreises (Gierke).- Jellinek.- Deliktsbegehung durch Staat und Gemeinden.- Die strafrechtliche Reaktion gegen ein vom Staate begangenes Unrecht.- Gierkes Auffassung des „Staatsdeliktes“.- Dritter Abschnitt. Die Strafhaftung der Personenverbände.- § 11. Grundsätze der Zivil- und Strafhaftung. Unterschiede.- Haftung für eigene und Haftung für fremde Schuld.- Mestres Satz: Toute responsabilité suppose une faute.- Bindings Schadenersatzpflichttheorie; v. Kries.- E. Löning.- Gierke.- § 31 des Deutschen B.G.B..- Das Reichsgericht.- § 12. Die Strafhaftung der P ersonenverbände insbesondere.- Keine Strafe ohne Schuld; die Straffähigkeit der Verbände.- Wie soll die Verbandsstrafe beschaffen sein?.- Die Reaktion gegen den Verbandswillen und den verbrecherischen Einzelwillen, der Grundsatz ne bis in idem.- Die Reaktion gegen das Massenverbrechen.- Die Verbandsstrafe mufs den Verband als solchen treffen.- Die Folgen der Verbandsstrafe für die einzelnen Verbandsglieder.- Die Versuche, diese Folgen zu paralysieren (Mittelalter, Erhardscher Entwurf, französich-algerische Gesetzgebung).- Die Behandlung der aus der Untersuchung des Verbandsdeliktes als unschuldig hervorgegangenen Verbandsglieder, staatliche Entschädigung der Unschuldigen.- § 13. Die Yerbandsstrafen im einzelnen.- Ausschlufs körperlicher Strafen, Mestres Strafsystem.- Die Geldstrafe, Sequestration der Yerbandsgüter, Prozefsstrafen.- Yerbandsauflösung.- Suspension.- Stellung unter Polizeiaufsicht.- Privilegienentzug.- Urteilsveröffentlichung.- Verweis.- Historische Strafen aus der ordonnance criminelle von 1670.- Die „staatlichen Einmischungshandlungen“.- § 14. Die Durchführung des staatlichen Strafanspruchs gegen die Personenverbände.- Die Durchführung der „Straf unter suchung“.- Die Stellung der modernen Gesetzgebung hierzu: Verwaltungsweg, Zivilrichter, Strafrichter.- § 15. Eesultate. Gesetzgeberische Vjerwertung.- Die Deliktsfähigkeit der organisierten Personenverbände.- Die Vorbilder für die gesetzgeberische Verwertung des Verbandsdelikts (Ehrhardscher, spanischer Entwurf, New York Penal Code).- Die gesetzgeberisch wichtigen Momente, Vorschläge.
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