ISBN-13: 9783640934096 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 108 str.
ISBN-13: 9783640934096 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 108 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat zu Koln, Veranstaltung: Wirtschaftsprufung, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft stellen Anteilserwerbe und Anteilsverauerungen ein wichtiges Instrument bei der Verfolgung von Unternehmenszielen dar und haben Anderungen des Konsolidierungskreises zur Folge. Dieser Ubergang von einer Konsolidierungsform zu einer anderen spielt eine bedeutende Rolle im Konzernabschluss eines Unternehmens und ist durch eine Ubergangskonsolidierung sachgerecht abzubilden. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Ubergangskonsolidierung zu den komplexen Herausforderungen der Konzernrechnungslegung zahlt, haben bislang jegliche konkrete Regelungen zur bilanziellen Abbildung von Anderungen der Beteiligungsverhaltnisse weitgehend gefehlt. Dies hat IASB erkannt und im Rahmen des Business Combinations Project - Phase II erhebliche Veranderungen in diesem Bereich der Konzernrechnungslegung vorgenommen. Im Januar 2008 hat das IASB die zweite Phase des oben genannten Projektes abgeschlossen und Neufassungen von IFRS 3 Business Combinations (rev. 2008) und IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements (amend. 2008) veroffentlicht. Das Augenmerk dieser Arbeit richtet sich vor allem auf die Neuvorschriften zur Ubergangskonsolidierung, welche erstmals mit den uberarbeiteten Standards aufgenommen wurden, um die bislang bestehende Regelungslucke zu schlieen. Mit diesen neuen Regelungen wird angestrebt einerseits die Behandlung des sukzessiven Beteiligungserwerbs (IFRS 3) und andererseits die bilanzielle Abbildung von Anderungen der Beteiligungsverhaltnisse (IAS 27) explizit zu regeln, um damit die vorherrschenden Unklarheiten zu beseitigen und zur besseren Vergleichbarkeit von Abschlussinformationen beizutragen. Da die Einfuhrung von Vorschriften zur Ubergangskonsolidierung eine Reihe von noch zu konkretisierenden Fragen aufwirft, besteht