ISBN-13: 9783640856961 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 124 str.
ISBN-13: 9783640856961 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 124 str.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt zwei wesentliche Grunde, eine Kaution zu vereinbaren: a) Forderungssicherung: Als Vermieter bzw. Verwalter mochten Sie auch dann noch auf einen Schuldner oder eine Vermogensmasse zugreifen konnen, wenn Ihr eigentlicher Vertragspartner - der Mieter - ausfallt. b) Durchsetzungssicherung: Es kostet Geld, Arbeit, Zeit und ist mit einem Risiko behaftet, jede Forderung einklagen zu mussen. Der unmittelbare Zugriff auf eine Kaution zur Verrechnung mit Forderungen bedient diese ohne Proze. Ist das aus Sicht des Mieters unberechtigt, mu er klagen, nicht Sie. Die verbreitete Absicherung von Vertragen durch Aufnahme eines zusatzlichen Vertragspartners (Geschaftsfuhrer einer GmbH neben der GmbH, Eltern neben ihrem studentischen Kind, Betreuer neben Betreutem, beide Eheleute statt nur einem) bedient nur das erste dieser Kriterien, und dies viel besser als eine Sicherheit, weil Sie hier unmittelbaren und der Hohe nach unbeschrankten Zugriff auf einen oder mehrere weitere Schuldner erhalten. In solchen Konstellationen stellt sich die Kaution bei genauerer Betrachtung primar als Mittel der schnellen Durchsetzung und erst sekundar als Mittel der Solvenzsicherung heraus. Die Frage nach der "besten" Mietsicherheit ist also nur situationsbezogen zu beantworten. Das ist aber nicht alles. Denn auf den zweiten Blick kommen Praktikabilitatsgesichtspunkte hinzu: welche Sicherheit verursacht mehr, welche weniger Verwaltungsaufwand bei Vereinbarung, Eigentumerwechsel, Verwertung oder Ruckgabe? Kontrar dazu: wie "sicher" ist eigentlich die Sicherheit? Die Goldmunze in der Mieterakte konnte nach 20 Jahren Mietdauer irgendwie unterwegs abhanden gekommen sein, schlecht verzinstes Bargeld ist nicht mehr viel wert. Werterhalt oder gar Wertsteigerung ist in der Verwaltung deu