ISBN-13: 9783640631803 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 108 str.
ISBN-13: 9783640631803 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 108 str.
Skript aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Bildende Kunst und Zugewinn? Was hat das miteinander zu tun? Wenn man verheiratet ist oder heiraten mochte, Kunstgegenstande sammelt, schafft, erbt oder mit ihnen handelt sehr viel. Der Gesetzgeber hat die wichtigsten Scheidungsfolgen geregelt. Das wahrend der Ehe erwirtschaftete Vermogen soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Ehegatten zukommen. Er geht davon aus, dass der Beitrag jedes Ehegatten am Vermogenserwerb gleichwertig ist. Die Einzelheiten sind im Recht der Zugewinngemeinschaft geregelt. Das Prinzip ist einfach: Bei jedem Ehegatten werden Anfangs- und Endvermogen verglichen. Ist das Endvermogen groer als das Anfangsvermogen, wurde ein Zugewinn erzielt. Der Ehegatte, der einen hoheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehegatten auf dessen Verlangen die halbe Differenz abgeben. Was bei Bankkonten, Immobilien und Versicherungsvertragen oft zur Geduldprobe wird und jahrelange Auseinandersetzungen verspricht, wird zum fast unlosbaren Problem, wenn in nennenswertem Umfang Kunstgegenstande oder gar ganze Sammlungen vorhanden sind, ein Ehegatte als Kunstler oder Kunsthandler tatig ist oder wenn ein Ehegatte wahrend der Ehe Kunstgegenstande oder Sammlungen von Dritten ererbt hat oder im Wege der Schenkung erhielt. Die Probleme beginnen mit der Feststellung des Bestands. Ein weiteres Problem ist die Bewertung von Kunst. Welchen konkreten wirtschaftlichen Wert hat ein Kunstgegenstand? Schlielich geht es um Fragen wie Echtheit oder Eigentum, die bei anderen Vermogensgegenstanden in der Regel vollig unproblematisch zu beantworten sind, aber immer schwieriger zu klaren sind, je ofter der Eigentumer gewechselt hat und je langer die Entstehung einer Arbeit zuruckliegt. Oft sind sich die Experten nicht einig. Will man sich bisher einen Uberblick zur bildenden Kunst im Zuge