ISBN-13: 9783640545155 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 80 str.
ISBN-13: 9783640545155 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,3, Georg-August-Universitat Gottingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Herbst 1949 erklarten sowohl die BRD als auch die DDR unterschiedliche Wege, auf denen sie den Faschismus und Militarismus bekampfen wollten. Diese Wege grundeten in den unterschiedlichen politischen Zielen und Grundsatzen der jeweils herrschenden Macht. Die CDU unter Konrad Adenauer forcierte eine demokratisch liberale Grundordnung im System der Marktwirtschaft und des Kapitalismus sowie eine rechtsstaatliche Ordnung. In der SBZ wurde bereits 1946 die Einheitspartei SED durch eine Zwangsvereinigung von KPD und SPD gegrundet, die den Anspruch vertrat, den ersten sozialistischen deutschen Staat zu grunden. In Abhangigkeit zur Sowjetunion zielte die ostdeutsche Politik auf den Aufbau des Sozialismus und die Planwirtschaft sowie die Ausrottung des faschistischen Gedankengutes. Insbesondere in der SBZ/DDR wurde dem Rechtssystem, wegen seiner Durchdringung mit den politischen Zielen, die Grundlage entzogen. Die proklamierte Rechtsstaatlichkeit wurde unter den Maximen der "sozialistischen Gesetzlichkeit" betrieben. Neben der Verurteilung von NS- und Kriegsverbrechern wurden auch politisch Andersdenkende zu Unrecht als NS - Tater verdachtigt, denunziert und verfolgt. Zum Einen fungierte die ostdeutsche Justiz zur Festigung der Macht und der Monopolstellung der SED. Zum Anderen wurden die politischen Auseinandersetzungen mit dem Westen stets von ihrer Instrumentalisierbarkeit uberschattet. Beispielhaft in Wirkung und Ausma waren die Waldheimer Prozesse im Fruhsommer 1950. Ausgehend von der Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher in der Sowjetunion soll sich diese Arbeit mit dem juristischen Teilaspekt der Ahndung und Aufarbeitung von NS - Verbrechen in der SBZ/DDR befassen. Insofern werden zu Beginn dieser Analyse die Voraussetzungen fur eine justitielle Ahndung in der SBZ/DDR aufgez