ISBN-13: 9783640463183 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
ISBN-13: 9783640463183 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
1. Einleitung Der Landerfinanzausgleich ist schon seit einiger Zeit umstritten, was erst wieder bewiesen durch das Klagen der Bundeslander Baden-Wurttemberg und Bayern. Insbesondere der zu hohe Nivellierungsansatz ist fur die zahlenden Lander ein Problem. Dabei wurde allerdings ein Versuch unternommen, das im Jahr 2005 zu verandern, da die Hohe des zu leistenden Ausgleiches deutlich gesenkt wurde. Auch die Tatsache, dass mit Bayern erst ein einziges Land von einem Empfangerland zu einem Geberland wurde, tragt sicherlich nicht zur allgemeinen Akzeptanz des Landerfinanzausgleiches bei. Dass der Landerfinanzausgleich zusatzlich noch durch die neuen Bundeslander zu Beginn der 90er. Jahre vor Probleme gestellt wurde, ist ein weiterer negativer Aspekt. Fur einige Jahre konnten die neuen Bundeslander uberhaupt nicht in den Landerfinanzausgleich eingegliedert werden. Ansonsten waren die anderen Lander klar uberfordert gewesen. Erst ab dem 1.1.1995 konnten die neuen Lander vollstandig eingegliedert werden. Der Landerfinanzausgleich ist ein besonders umstrittener Punkt in der deutschen Gesetzgebung. Dies sieht man vor allem an der Haufigkeit in der das Bundesverfassungsgericht zur Klarung gebeten wird. So wurde es schon 1986 und 1992 angerufen. Zuletzt hat das Gericht im November 1999 in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass spatestens im Jahr 2005 ein reformierter Finanzausgleich in Kraft treten muss. 2005 trat dann auch ein neuer Finanzaugleich in Kraft, doch ein besonders umstrittener Punkt blieb unverandert: Die Einwohnerveredelung der Stadtstaaten. Zunachst mochte ich eine allgemeine Erklarung gegeben werden was denn die Einwohnerveredelung eigentlich ist. Stadtstaaten haben aus verschiedenen Grunden, wie z.B. einem hohen Einpendleranteil, hohen Sozialausgaben und ahnlichen Problemen einen erhohten Finanzbedarf pro Einwohner. Um den Mehrbedarf zu berucksichtigen wird der Veredelungsfaktor je Einwohner genutzt, das heisst ein Einwohner zahlt in den Stadtst