ISBN-13: 9783640178674 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 48 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: voll befriedigend, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Institut fur Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zum Kapitalgesellschaftsrecht, 68 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem am 23 Mai 2007 vorgelegten Regierungsentwurf (RegE) des "Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen" ("Momig"), will die Bundesregierung das Recht der GmbH umfassend reformieren . Die zahlreichen Stellungnahmen zum vorangegangenen Referentenentwurf (RefE) wurden hierbei weitgehend berucksichtigt . Wie schon aus der Bezeichnung des Reformgesetzes hervorgeht, verfolgt der Gesetzgeber mit dieser Reform zwei Ziele: Zum einen soll auf die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art 43 EGV reagiert werden . Wie zuletzt aus dem Urteil in Sachen "Inspire Art" hervorging, konnen Auslandsgesellschaften der "Europaischen Gemeinschaft" ihren Verwaltungssitz in einem anderen Staat als dem Grundungsstaat haben, ohne dass dadurch deren Gesellschaftsstatut betroffen wird. Gesellschaften, die nach dem Recht eines anderen EG-Staates wirksam gegrundet wurden, bleiben Gesellschaften auslandischen Rechts, fur deren gesellschaftsrechtliche Verhaltnisse das auslandische Recht weiterhin mageblich ist, auch wenn sich der tatsachliche Verwaltungssitz in Deutschland befindet . Vor diesem Hintergrund soll ein dereguliertes GmbH-Recht die GmbH im Vergleich zu anderen europaischen Rechtsformen, insb. zur englischen private limited company, starken . Zum Anderen soll der Missbrauch einer GmbH in der Krise durch zusatzliche glaubigerschutzende Regelungen bekampft werden . Die folgende Bearbeitung ist im Kontext dieser zum Teil gegenlaufigen Teilaufgaben zu sehen. Im Fokus der anstehenden Erorterung steht die Frage, wie sich Gesellschafter einer liquiditatsschwachen Gmb