ISBN-13: 9783639870954 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 156 str.
Ausufernde Bezuge an Mitarbeiter der Finanzdienstleistungsbranche gelten mit als Ausloser fur die Finanzkrise 2007/2008. Die unangemessenen Vergutungsstrukturen, die zur ubermassigen und unvorsichtigen Ubernahme von Risiken verleiteten, fuhrten weltweit zu Ausfallen einzelner Finanzinstitute und zu Systemproblemen. Infolgedessen erliess die Europaische Kommission Regulierungen, die der sog. Casino-Mentalitat" in den Geldhauser Einhalt gebieten sollte. Von diesen teilweise uberaus exakten Vorgaben zur Vergutungssystematik sind jedoch alle Kreditinstitute in Osterreich betroffen - auch die Genossenschaftsbanken, die eine Mitverantwortung am Ausbruch der Finanzkrise vehement von sich weisen. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen stammen aus der Sphare borsennotierter Unternehmen und berucksichtigen die rechtsformspezifischen Besonderheiten von Volks- und Raiffeisenbanken nicht ausreichend. In einer empirischen Untersuchung der osterr. Genossenschaftsbanken der dezentralen Primarstufe sowie der Raiffeisenlandesbanken wurden die Offenlegungen im Hinblick auf 15a OffV analysiert."
Ausufernde Bezüge an Mitarbeiter der Finanzdienstleistungsbranche gelten mit als Auslöser für die Finanzkrise 2007/2008. Die unangemessenen Vergütungsstrukturen, die zur übermäßigen und unvorsichtigen Übernahme von Risiken verleiteten, führten weltweit zu Ausfällen einzelner Finanzinstitute und zu Systemproblemen. Infolgedessen erließ die Europäische Kommission Regulierungen, die der sog. „Casino-Mentalität" in den Geldhäuser Einhalt gebieten sollte. Von diesen teilweise überaus exakten Vorgaben zur Vergütungssystematik sind jedoch alle Kreditinstitute in Österreich betroffen - auch die Genossenschaftsbanken, die eine Mitverantwortung am Ausbruch der Finanzkrise vehement von sich weisen. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen stammen aus der Sphäre börsennotierter Unternehmen und berücksichtigen die rechtsformspezifischen Besonderheiten von Volks- und Raiffeisenbanken nicht ausreichend. In einer empirischen Untersuchung der österr. Genossenschaftsbanken der dezentralen Primärstufe sowie der Raiffeisenlandesbanken wurden die Offenlegungen im Hinblick auf § 15a OffV analysiert.