ISBN-13: 9783638913331 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 134 str.
ISBN-13: 9783638913331 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 134 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Abt. Mannheim, 32 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die fur ein Unternehmen notwendigen Mitarbeiter werden uber den Beschaffungsmarkt zur Verfugung gestellt. Der Personalbeschaffungsvorgang wird in der Unternehmenspraxis regelmaig rein betriebswirtschaftlich betrachtet und operativ in der Betrachtung der zielgruppenbezogenen Beschaffungswege unter Berucksichtigung von Kosten und Nutzen umgesetzt. Das Thema Personalbeschaffung wird aber nicht nur in der Unternehmenspraxis sondern auch in der Fachliteratur fast ausschlielich betriebswirtschaftlich betrachtet. Gerade in groeren Unternehmen ist die Personalbeschaffung haufig als eigener Funktionsbereich, der mit Fachleuten, z. T. mit Psychologen besetzt wird, aufgestellt. Eine erfolgreiche Personalauswahl ist kein Glucksfall, sondern das Ergebnis einer professionellen, effizienten Vorgehensweise, welche klare Schritte definiert, was getan werden muss, um eine freie Stelle schnell mit dem am Besten geeigneten Bewerber zu besetzen. Regelmaig sind den Personalrekrutierern die in 1 AGG genannten Benachteiligungsgrunde nicht bekannt, nicht klar oder nicht abgrenzbar, so dass bei den uberwiegend betriebswirtschaftlich denkenden und handelnden Personalrekrutierern mit dieser Arbeit vorhandene Angste genommen, vor allem aber Moglichkeiten und Grenzen des AGG aufgezeigt werden sollen, um vorgelagert bereits den Personalbeschaffungsvorgang rechtssicher zu gestalten und das Haftungsrisiko fur die Unternehmen zu reduzieren. Beleuchtet werden die Moglichkeiten und Einschrankungen bei der Wahl des Inhaltes und der Formulierung von Stellenausschreibungen welche das AGG bietet. Hierbei wird auch gezielt immer wieder mit Beispielen gearbeitet um einen hohen Praxistransfer herzustellen. Beschaftigt man sich aber tiefer gehend mit den in 1 AGG genannten Benachteilig