ISBN-13: 9783638742436 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 152 str.
ISBN-13: 9783638742436 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 152 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,00, Universitat Regensburg (Institut fur Statistik & Wirtschaftsgeschichte), 124 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung und Gang der Untersuchung Diese Arbeit befasst sich mit zwei Hauptfragestellungen. Wie ist die soziale Absicherung des Individuums im Islam geregelt, und wie werden diese Regelungen in islamischen Landern umgesetzt? Im Christentum, im Judentum sowie im Islam wird das Zusammenleben der Glaubigen durch Regeln, Gebote und Verbote bestimmt. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist einmal, wie der Islam die soziale Absicherung seiner Glaubigen regelt. Gibt es ein weitreichendes Gebot der Nachstenliebe, unter dem alle weiteren Manahmen subsumiert werden konnen? Oder gibt es im Islam genaue Regelungen zu den einzelnen Aspekten, die im Detail festgelegt sind? Wenn ja, wie sehen diese aus und in welcher Quelle werden sie dargelegt? Wie konnen sie in einem idealtypischen islamischen Staat umgesetzt werden? Die zweite Frage beschaftigt sich mit der Umsetzung der Regelungen in islamischen Landern. Werden die Regelungen, die im Islam getroffen wurden, angewandt, und wenn ja, in welchem Mae? Gibt es Unterschiede in der Umsetzung zwischen den einzelnen Landern? Zuerst wird der Islam nach Regelungen der sozialen Absicherung untersucht. Dazu wird ein kurzer, problembezogener geschichtlicher Abriss der Entstehung des Korans gegeben. Danach werden die einzelnen Sicherungselemente vorgestellt. Abschlieend wird erortert, wie die soziale Sicherung in einem Staat, die nach den Regeln des Islam aufgebaut ist, aussehen konnte. Im Zweiten Teil der Arbeit wird die soziale Sicherung in drei Staaten untersucht. Dabei wird, sofern vorhanden, auf die staatliche Absicherung, die Absicherung durch karitativ-religiose Organisationen, die Absicherung durch die Familie sowie durch privatwirtschaftliche Manahmen eingegangen. Zuerst wird, als ar