ISBN-13: 9783638722995 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlkampfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Auerdem muten fur die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zusatzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktionare und Mandatstrager erhielten Gelder, Pensionen wurden fallig und kostspielige Werbemanahmen waren zu bezahlen.1 In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeitragen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und Korperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 ermoglichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Versto gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erwahnt, da die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Durch Steuervergunstigungen werden aber besonders kapitalkraftige Kreise angesprochen. Das Recht der Burger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Auerdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft uber ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen funf groere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung beschaftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zuschusse fur die Parteien regelt das geltende Gesetz uber die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im