ISBN-13: 9783638718479 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 236 str.
ISBN-13: 9783638718479 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 236 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule fur Technik und Wirtschaft Berlin (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I), 136 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsform der GmbH hat sich in den vergangenen 100 Jahren zur erfolgreichsten Gesellschaftsform fur haftungsbeschrankte Unternehmen entwickelt. Dennoch hat sich der Gesetzgeber mit dem MoMiG das Ziel gesetzt, diese lange Zeit nicht veranderte Rechtsform umfangreich zu reformieren und zu modernisieren. Dieses Werk stellt hierzu die Entstehung und Entwicklung der GmbH dar, um die Bedeutung und den Erfolg der GmbH zu verdeutlichen. Wesentliche Stationen sind hier der Gesetzgebungsprozess und die in den folgenden Jahren vorgenommenen Anderungen und Reformversuche des Gesetzes. Die anschlieende Darstellung auslandische, insbesondere europaischer Rechtsformen soll die (vermeintlich) wachsende Konkurrenz der GmbH durch ausklndische Rechtstrager darstellen und deren Nachteile der gegenuber der bislang sehr erfolgreichen deutschen GmbH aufgezeigt. Bevor auf die im Referentenentwurf angedachten Anderungen eingegangen wird, soll auf die aktuellen Probleme eingegangen werden, der sich die GmbH derzeit gegenuber sieht und auf bereit angeregte Reformbemuhungen (z.B. das MindestKapG) eingegangen werden. Im Hauptteil werden die einzelnen Anderungen detailliert hinsichtlich aktueller Probleme und moglicher Alternativen dargestellt. Dabei werden insbesondere kontoverse Meinungen zu den jeweiligen Sachverhalten zugezogen und eine mogliche (alternative) Losung vorgeschlagen. Die Schwerpunkte der Reform liegen in einer Modernisierung der GmbH durch wesentliche Erleicherungen im Bereich der GmbH-Grundung und der Hanhabung der Gesellschafteranteile. Daruberhinaus soll das umfangreiche und vielfach undurchsichtige Eigenkapitalersatzrecht reformiert werden. Ebenfalls soll der Missbrauch der Haftungsbeschrankung durch Firmenbestatter bekampft werden. Anschlieend wer