Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Strafrecht BT. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in das...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Strafrecht BT. Einfach leicht gelernt! In verst...
Hemmer, Karl-Edmund, Wüst, Achim, Tyroller, Michael
INKL. BEILAGE MIT NEUEM GESETZESTEXTNach einer kurzen Einleitung in 1 des Skripts werden in 2 ausführlich die Änderungen der
434 ff. BGB durch das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" (Umsetzung der Warenkaufrichtlinie) dargestellt. 3 des Skripts befasst sich v.a. mit den
327 ff. BGB, die durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" (Umsetzung der Digitalen-Inhalte-RL) neu eingefügt wurden. 4 des...
INKL. BEILAGE MIT NEUEM GESETZESTEXTNach einer kurzen Einleitung in 1 des Skripts werden in 2 ausführlich die Änderungen der
Die Sprichwörter "Erben werden geboren, nicht gekoren" oder "Erben werden gezeugt, nicht geschrieben" deuten auf germanischen Einfluss mit seinem Sippengedanken. Das Prinzip der Universalsukzession und die Testamentsidee sind hingegen römisch-rechtliche Tradition. Die Spannung zwischen individualistischem (der Erbe steht im Vordergrund) und kollektivistischem Ansatz (die Sippe ist privilegiert) ist auch für die Klausur von großer praktischer Relevanz, z.B. gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge, Formwirksamkeit des Testaments (auch gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag), Widerruf...
Die Sprichwörter "Erben werden geboren, nicht gekoren" oder "Erben werden gezeugt, nicht geschrieben" deuten auf germanischen Einfluss mit seinem Sip...
Das Repetitorium hemmer ist für seine Trefferquote bekannt. Das zeigt sich auch in den Musterklausuren: Teilweise wurden die ausgewählten Fälle später zu nahezu identischen Originalexamensfällen. Die Themenkreise sind weiter hochaktuell. Examensklausuren haben eine eigene Struktur. Der Ersteller konstruiert Sachverhalt und Lösung nach bestimmten Regeln die es zu erfassen gilt. Objektiv muss die Klausur wegen der Notendifferenzierung anspruchsvoll aber lösbar sein eine Vielzahl von Problemen beinhalten und bei der Lösung ein einheitliches Ganzes ergeben. Subjektives Merkmal ist wie der...
Das Repetitorium hemmer ist für seine Trefferquote bekannt. Das zeigt sich auch in den Musterklausuren: Teilweise wurden die ausgewählten Fälle spÃ...
Hemmer, Karl-Edmund, Wüst, Achim, Grieger, Michael
Wie in einem großen Fall sind im Skript Verwaltungsrecht I die klausurtypischen Probleme der Anfechtungsklage als zentraler Klageart der VwGO dargestellt.Entsprechend der Reihenfolge in einer Klausur werden Fragen der Zulässigkeit vom Vorliegen eines VA bis zum Vorverfahren und der Begründetheit von der Ermächtigungsgrundlage bis zum Widerruf und der Rücknahme von VAen klausurorientiert aufbereitet. Inhalt:Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der AnfechtungsklageSonderfälle der AnfechtungsklageNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenRücknahme und Widerruf von...
Wie in einem großen Fall sind im Skript Verwaltungsrecht I die klausurtypischen Probleme der Anfechtungsklage als zentraler Klageart der VwGO dargest...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Staatsrechts. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in das...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Staatsrechts. Einfach leicht gelernt! In verstÃ...
Vermögensdelikte wie Diebstahl, Betrug, Raub und räuberische Erpressung gehören zum Kernwissen im Strafrecht. Sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung als auch in den Staatsexamina spielen diese Tatbestände eine elementare Rolle. Besonders anspruchsvoll ist es dabei, die einzelnen Delikte, die dem Vermögensschutz dienen, voneinander abgrenzen zu können. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass die zivilrechtlichen Grundlagen beherrscht werden müssen, da sonst nicht klar ist, wann bzw. in welchem Umfang ein Bedürfnis für strafrechtliche Sanktion besteht. Wegen dieser...
Vermögensdelikte wie Diebstahl, Betrug, Raub und räuberische Erpressung gehören zum Kernwissen im Strafrecht. Sowohl im Rahmen der universitären A...
Das Sachenrecht von den Profis mit der jahrzehntelangen Unterrichtserfahrung als Repetitoren! Nur wer in Kenntnis der Prüfungsanforderungen sein Programm erstellt, weiß, worauf es in der Klausur ankommt. Zivilrecht besteht, öffentliches Recht vergeht! Dies gilt besonders für das Sachenrecht. Die klassischen Fälle muss man kennen. So sind der Besitzschutz,
858 ff. BGB und 1007 BGB, die Ãœbereignung nach
929 ff. BGB (insbesondere die Sicherungsübereignung und der gutgläubige Erwerb), das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis,
985 ff. BGB immer dankbar für eine Klausur oder...
Das Sachenrecht von den Profis mit der jahrzehntelangen Unterrichtserfahrung als Repetitoren! Nur wer in Kenntnis der Prüfungsanforderungen sein Prog...
Hemmer, Karl-Edmund, Wüst, Achim, d'Alquen, Clemens
BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. das Minderjährigenrecht und die Stellvertretung. Neben rechtshindernden (z.B.
134, 138 BGB) und rechtsvernichtenden Einwendungen (z.B. Anfechtung) werden auch die Klassiker der Pflichtverletzung nach 280 BGB wie Unmöglichkeit (
280 I, III, 283 BGB), Verzug (
280 I, II, 286 BGB), Haftung bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten i.S.d. 241 II BGB (früher: pVV bzw. c.i.c. / jetzt: 280 I bzw. 280 I i.V.m. 311 II BGB)...
BGB-AT / Vertragliche Schuldverhältnisse mit dem neuen Schuldrecht. Im Vordergrund steht die Vermittlung der Probleme des Vertragsschlusses, u.a. da...
Das Familienrecht wird häufig in Verbindung mit anderen Rechtsgebieten geprüft. So sind z.B. die
1357, 1365, 1369 BGB Schnittstellen zum BGB-AT und nur in diesem Kontext verständlich. Die sog. Ehestörungsklage hat ihre Bedeutung bei 823 und 1004 BGB. Da nur der geschädigte Ehegatte einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger hat, stellen sich Probleme der Vorteilsanrechnung (vgl. 843 IV BGB) und Fragen beim Regress. Von Bedeutung sind bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft das Bereicherungsrecht und wie bei Eheleuten auch familienrechtliche Bestimmungen sowie das...
Das Familienrecht wird häufig in Verbindung mit anderen Rechtsgebieten geprüft. So sind z.B. die