Gegenstand der Abhandlung ist das verfassungsrechtliche Verschleifungsverbot, welches das BVerfG im Jahr 2010 aus Art. 103 Abs. 2 GG hergeleitet hat und das seitdem gleichberechtigt zum bekannteren Analogieverbot die Auslegung des gesamten Strafrechts leiten soll. Gleichwohl ist auch über zehn Jahre nach seiner Einführung nahezu alles, von der Begründung des Verbots bis zu seiner praktischen Anwendung, unklar geblieben.
Im Sinne einer ganzheitlichen Aufarbeitung werden in der Abhandlung zunächst alle bislang erhobenen Verschleifungsvorwürfe gesammelt. Ausgehend davon werden bestehende...
Gegenstand der Abhandlung ist das verfassungsrechtliche Verschleifungsverbot, welches das BVerfG im Jahr 2010 aus Art. 103 Abs. 2 GG hergeleitet hat u...