Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die "naturalistischen" Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung, die "normativistischen" Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet sind. Die These von Volker Haas lautet, daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden kann, wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert, der von vornherein durch seine normative Funktion begründet ist, die Reichweite...
Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die "naturalistischen" Entwürfe durch einen ...