Der Autor entwirft eine rationale Methodenlehre für das Verwaltungsrecht. Hauptanliegen ist die Rechtsfindung, also die Auslegung von Gesetzen und die Aufstellung bzw. Begründung ungeschriebener Rechtssätze im Falle des Fehlens gesetzlicher Regelungen.§Zunächst klärt Park die Aufgaben, die eine verwaltungsrechtliche Methodenlehre zu erfüllen hat, indem er den Begriff des Verwaltungsrechts bestimmt und die Lage der gesetzlichen Normierung desselben ermittelt. Im Zweiten Teil wird der Wandel der Rechtsfindungsmethode in Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsrechts - von der Phase der...
Der Autor entwirft eine rationale Methodenlehre für das Verwaltungsrecht. Hauptanliegen ist die Rechtsfindung, also die Auslegung von Gesetzen und di...