Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrauensverhältnis. Schon bei der unmittelbaren Verfolgung dieses Ziels kommt in der drohenden zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung jedoch ein latenter Interessengegensatz zum Vorschein, der sich infolge wirtschaftlicher, sozialpolitischer, wissenschaftlicher und ethischer Determinanten zu einem breit gefächerten Konfliktfeld ausweitet, das rechtlicher Ordnung bedarf. Die vorhandenen unübersichtlichen und auf verschiedene Rechtsgebiete...
Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrau...