Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Zivilprozessreformgesetz hat vor allem die klassischen Rechtsmittel verndert. Ein historischer Rckblick zeigt, dass die mit der Civilprocessordnung 1877 eingefhrten Rechtsmittel bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts im Kern unverndert Bestand hatten. Der Reformgesetzgeber hat jedoch die Ausgestaltung der Berufung als volle zweite Tatsacheninstanz aufgegeben. Der Zugang zum Revisionsgericht wurde grundlegend umgestaltet: die Wertrevision wurde abgeschafft, an ihre Stelle trat die Zulassungsrevision mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an ihrer Seite. Zweck...
Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Zivilprozessreformgesetz hat vor allem die klassischen Rechtsmittel verndert. Ein historischer Rckblick zeigt...