Die Weiterentwicklung des Rechts (und nicht bloß seine zeitgemäße Konkretisierung) wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Dazu bedient sie sich vor allem des Instrumentariums der Rechtsfortbildung. Unklar ist, ob diese überkommene Funktion den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, insbesondere der strengen Bindung an das Gesetz. Wenn das Gericht zugleich dem Gesetz unterworfen und an dessen Wandlungsprozess beteiligt sein soll, erscheint diese Bindung paradox. Zugleich findet der in erster Linie rechtspolitische Modifikationsbedarf über den allgemeinen Gleichheitssatz...
Die Weiterentwicklung des Rechts (und nicht bloß seine zeitgemäße Konkretisierung) wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Dazu b...