Mit der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie im StaRUG wurde in Deutschland eine eigene Beteiligtenkategorie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Vorschriften zur gerichtlichen Unternehmenssanierung geschaffen.Alexander Holler untersucht anhand der Richtlinienvorgaben, der bestehenden Beteiligten- und Größendifferenzierungen sowie der praktischen Anforderungen, wie das Merkmal KMU im StaRUG zu verstehen ist.Der KMU-Begriff des StaRUG bildet nunmehr die grundlegende Größenunterscheidung von Beteiligten im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht. Auf der Grundlage des...
Mit der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie im StaRUG wurde in Deutschland eine eigene Beteiligtenkategorie für kleine und mittlere Unternehmen...