Das Sachenrecht von den Profis mit der jahrzehntelangen Unterrichtserfahrung als Repetitoren! Nur wer in Kenntnis der Prüfungsanforderungen sein Programm erstellt, weiß, worauf es in der Klausur ankommt. Zivilrecht besteht, öffentliches Recht vergeht! Dies gilt besonders für das Sachenrecht. Die klassischen Fälle muss man kennen. So sind der Besitzschutz,
858 ff. BGB und 1007 BGB, die Übereignung nach
929 ff. BGB (insbesondere die Sicherungsübereignung und der gutgläubige Erwerb), das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis,
985 ff. BGB immer dankbar für eine Klausur oder...
Das Sachenrecht von den Profis mit der jahrzehntelangen Unterrichtserfahrung als Repetitoren! Nur wer in Kenntnis der Prüfungsanforderungen sein Prog...