Das Sondererbrecht der Landwirtschaft verfolgt den Zweck, die ihm unterliegenden landwirtschaftlichen Betriebseinheiten beim Übergang an die nächstfolgende Generation zukunfts- und wettbewerbsfähig zu erhalten. Denn auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ist in der Regel nur für eine Bauernfamilie Platz. Das Landwirtschaftserbrecht, insbesondere das Höfe- und Anerbenrecht, stellt darum sicher, dass nur einer der Erben den Hof bekommt. Zudem bemüht sich das Landwirtschaftserbrecht, den unterschiedlichen Anforderungen der Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Vernunft...
Das Sondererbrecht der Landwirtschaft verfolgt den Zweck, die ihm unterliegenden landwirtschaftlichen Betriebseinheiten beim Übergang an die näch...