Das Wort »Öffentlichkeit« kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staatsgewalt unbestritten eine wesentliche Funktionsbedingung des Staates mit Bezug zu verschiedenen Verfassungsprinzipien, insbesondere Demokratie-, Rechtsstaats- und Republikprinzip. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Forderung nach der Öffentlichkeit des Staates Teil des Verfassungsrechts ist. Ausgehend vom Verfassungstext und der zwischen den Staatsgewalten unterschiedlich verlaufenden historischen Entwicklung wird der Versuch der...
Das Wort »Öffentlichkeit« kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staat...