Für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat der Regierungsrat des Kantons Zürich in einem separaten Beschluss die prioritär umzusetzenden Massnahmen für den Kanton Zürich festgelegt. Der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, welche innerhalb der Präventionsabteilung bei der Kantonspolizei Zürich angesiedelt ist, obliegt die übergeordnete Koordination der direktionsübergreifenden Vorhaben (RRB 338/2021). Die Beiträge des Sammelbandes geben Einblicke in verschiedene...
Für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvent...