Die normative Geltungsabhangigkeit des allgemeinen Rechtsprinzips aus der Rechtslehre vom kategorischen Imperativ aus den zwei ethischen Grundlagenschriften Kants kann zweifach angezweifelt werden: Zum einen bleibt das allgemeine Rechtsprinzip dem Motiv der Adressaten gegenuber indifferent; dieses ist aber in der grundlegenden Theorie der Moralitat der Grundlagenschriften gerade ausschlaggebend. Zum anderen ist fur Kant das allgemeine Rechtsprinzip analytisch mit einer auerlichen Zwangsbefugnis verbunden; dies scheint sogar im Gegensatz zu dem auf Selbstverpflichtung gegrundeten...
Die normative Geltungsabhangigkeit des allgemeinen Rechtsprinzips aus der Rechtslehre vom kategorischen Imperativ aus den zwei ethischen Grundlagen...