Sofern die Restitution von NS-Raubkunst eine Ausfuhr des Objektes aus Deutschland nach sich zieht, konnen europaische, bundes- und landesrechtliche Ausfuhrverbote fur Kulturguter mit dem Ausfuhrinteresse der Restitutionsberechtigten kollidieren. Die Arbeit zeigt diesen Konflikt sowie Losungsmoglichkeiten auf, die das neue Kulturgutschutzgesetz mittlerweile zumindest auf Bundesebene aufgreift.
Sofern die Restitution von NS-Raubkunst eine Ausfuhr des Objektes aus Deutschland nach sich zieht, konnen europaische, bundes- und landesrechtliche...