Inhaltsangabe: Gang der Untersuchung: Da sich das Untersuchungsgebiet der betriebswirtschaftlichen Steuergestaltungslehre lediglich auf die Ebene des Unternehmens beschrankt, die steueroptimale Ausgestaltung des unter den Gliederungspunkt 1.2. abgegrenzten Sachziels der Unternehmensbeendigung sich aber vorrangig an den Interessen der Inhaber auszurichten hat, kann die Anteilseignersphare nicht vernachlassigt werden. In folgenden sollen daher steuerorientierte Sachverhaltsgestaltungen unter der Zielbedingung der relativen Steuerminimierung des jeweiligen Anteilseigners (und nicht de...
Inhaltsangabe: Gang der Untersuchung: Da sich das Untersuchungsgebiet der betriebswirtschaftlichen Steuergestaltungslehre lediglich auf die Ebene des ...